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Impressum:

Michael Kunzendorf
Waaler Str. 7 c
D - 86807 Buchloe
Tel. 08241 / 90182
FAX 08241 / 90181
info@brummi-tours.de
Leider
geht es nicht ohne die
Allgemeinen Geschäftbedingungen. Wir halten sie so knapp wie möglich,
so übersichtlich wie möglich und so verständlich wie möglich.
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1. Anmeldung und Vertragsabschluß
Mit der schriftlichen Anmeldung
bietet der Kunde der Firma
den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt
mit der Annahme der Anmeldung zustande. Der Kunde erhält daraufhin eine
schriftliche Reisebestätigung.
2. Leistungen
Die von
zu erbringenden Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der
Leistungsbeschreibung auf unserer Homepage im Internet.
behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und
nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluß Änderungen zu
erklären.
3. Leistungs- und Preisänderungen
Bedingt durch unsere
außergewöhnliche Art der Reisen, behalten wir uns vor, auch nach
Vertragsabschluß Änderungen vorzunehmen, die einzelne Reiseleistungen
oder den Verlauf der Reise betreffen, soweit sie von
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Dies gilt
insbesondere in Fällen höherer Gewalt.
4. Bezahlung
Mit Vertragsabschluß,
Übersendung der Reisebestätigung sowie des Sicherungsscheines ist eine
Anzahlung in Höhe von € 100,00 zu leisten. Der restliche Reisebetrag ist
bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt unaufgefordert zu zahlen. Wird
der Reisepreis bis zum vereinbarten Reiseantritt nicht vollständig
bezahlt, kann
s
die Reiseleistung verweigern. In diesem Falle gilt die Reise als nicht
angetreten und
kann vom Kunden eine angemessene Entschädigung verlangen (siehe Ziffer
5).
5. Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit
vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang
der Rücktrittserklärung bei
.
Es wird empfohlen, die Rücktritts-erklärung schriftlich, per
Einschreiben, zu schicken.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, oder die Reise nicht an, so
kann
eine angemessene Entschädigung verlangen.
| bis 60
Tage vor Reisebeginn: |
€ 20,-- |
| bis 30
Tage vor Reisebeginn: |
20% des
Reisepreises |
| bis 7
Tage vor Reisebeginn: |
50% des
Reisepreises |
| bis
Reisebeginn: |
80 % des
Reisepreises |
6. Rücktritt und Kündigung durch

6.1. Vor Reisebeginn: Im Falle eines Totalausfalles des für
die Reise vorgesehenen Fahrzeuges oder des die Reise durchführenden
Personals gilt folgende Regelung: Kann in angemessener Zeit kein Ersatz
für das Fahrzeug oder das Personal besorgt werden, kommt
für Stornierungskosten bis maximal € 200,00 für bereits gebuchte Flüge auf. Der Kunde muss seine
Kosten durch Rechnungen nachweisen. Weitere Ansprüche stehen dem Kunden
nicht zu.
6.2. Während der Reise:
kann ohne Einhalten einer Frist den Vertrag aufheben, wenn der Kunde
trotz einer Abmahnung den Reiseverlauf nachhaltig stört oder sich so
vertragswidrig verhält, das eine Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt
ist. Kündigt
,
bleibt der Anspruch auf den Reisepreis.
muss sich aber den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile
anrechnen lassen, die sich aus einer anderweitigen Verwendung der nicht
in Anspruch genommenen Leistungen ergeben.
7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß
nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt (innere Unruhen, Krieg, Naturkatastrophen u.ä.) können
sowohl
als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt,
so kann
für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu
erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Weiterhin ist
verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls
der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden
zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den
Parteien je zur Hälfte zu tragen. Weitere Mehrkosten fallen dem
Reisenden zur Last.
8. Gewährleistung
Wird die Reise nicht
vertragsmäßig erbracht, kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der
Reisende hat den Mangel unverzüglich dem örtlichen Reiseleiter
anzuzeigen.
kann Abhilfe schaffen, indem sie eine gleichwertige Ersatzleistung
bringt.
kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand
erfordert. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel
anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Sämtliche in
Betracht kommende Ansprüche sind vom Reisenden innerhalb eines Monats
nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise schriftlich
geltend zu machen. Die Verjährungsfrist beträgt sechs Monate, beginnend
mit dem vertraglichen Ende der Reise. Eine Abtretung der
Gewährleistungspflicht an Dritte oder die gerichtliche Geltendmachung
durch Dritte ist ausgeschlossen.
9. Haftungsregelung
Dem Reisenden wird ausdrücklich
der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung, einer
Unfallversicherung, sowie einer Reise-Rücktrittskostenversicherung
empfohlen (z.B. beim ADAC, den Banken).
9.1.
haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für
die gewissenhafte Reisevorbereitung und Durchführung der Reise. Die
vertragliche Haftung seitens
für Schäden die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit
für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
9.2.
Es gilt der Gesetzestext §651h/II. BGB. Gelten für eine von einem
Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale
Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach
denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten
Vorraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch der
Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.
9.3.
haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die
als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Dabei ist es
unerheblich, ob sie in der Reiseausschreibung ausdrücklich als
Fremdleistung gekennzeichnet werden oder vor Ort lediglich vermittelt
werden.
9.4.
haftet nicht für Diebstahl im oder vom Fahrzeug . Dies gilt ausdrücklich
auch für im Tresor hinterlegte Wertgegenstände.
10. Einreisevorschriften
Der Kunde ist für die
Einhaltung der Einreisevorschriften (Pass-, Visa-,
Gesundheitsvorschriften) selbst verantwortlich. Mit der Reisebestätigung
erhält der Kunde schriftliche Informationen zu den Einreisevorschriften.
Zu Fragen welche die Gesundheit betreffen, geben Ärzte,
Gesundheitsämter, Tropenmediziner oder reisemedizinische
Informationsdienste Auskunft. Sämtliche Nachteile, die aus der
Nichtbeachtung der genannten Vorschriften entstehen, gehen zu Lasten des
Reisenden, auch wenn diese Vorschriften nach Anmeldebestätigung geändert
werden sollten.
11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des
Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages
zur Folge.
12. Gerichtsstand
Der Reisende kann
nur in Buchloe verklagen.
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