Home
Was Sie erwartet
Unsere Reisen
Bildergalerie
Aktuelle Bildergalerie
Visa
Flüge
Kontakt
Anmeldung
AGB/Impressum
Afrika-Links

AGB/Impressum

 

Impressum:


Michael Kunzendorf
Waaler Str. 7 c
D -  86807 Buchloe
Tel.  
08241 / 90182
FAX  08241 / 90181

info@brummi-tours.de

 


Leider geht es nicht  ohne die Allgemeinen Geschäftbedingungen. Wir halten sie so knapp wie möglich, so übersichtlich wie möglich und so verständlich wie möglich.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anmeldung und Vertragsabschluß

Mit der schriftlichen Anmeldung bietet der Kunde der Firma den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung zustande. Der Kunde erhält daraufhin eine schriftliche Reisebestätigung.

2. Leistungen 

Die von zu erbringenden Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung auf unserer Homepage im Internet. behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluß Änderungen zu erklären.

3. Leistungs- und Preisänderungen

Bedingt durch unsere außergewöhnliche Art der Reisen, behalten wir uns vor, auch nach Vertragsabschluß Änderungen vorzunehmen, die einzelne Reiseleistungen oder den Verlauf der Reise betreffen, soweit sie von nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Dies gilt insbesondere in Fällen höherer Gewalt.

4. Bezahlung 

Mit Vertragsabschluß, Übersendung der Reisebestätigung sowie des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von € 100,00 zu leisten. Der restliche Reisebetrag ist bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt unaufgefordert zu zahlen. Wird der Reisepreis bis zum vereinbarten Reiseantritt nicht vollständig bezahlt, kann s die Reiseleistung verweigern. In diesem Falle gilt die Reise als nicht angetreten und kann vom Kunden eine angemessene Entschädigung verlangen (siehe Ziffer 5).

5. Rücktritt durch den Kunden

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei . Es wird empfohlen, die Rücktritts-erklärung schriftlich, per Einschreiben, zu schicken.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, oder die Reise nicht an, so kann eine angemessene Entschädigung verlangen.

bis 60 Tage vor Reisebeginn: € 20,--
bis 30 Tage vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises
bis   7 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises
bis Reisebeginn: 80 % des Reisepreises

 

6. Rücktritt und Kündigung durch

6.1. Vor Reisebeginn: Im Falle eines Totalausfalles des für die Reise vorgesehenen Fahrzeuges oder des die Reise durchführenden Personals gilt folgende Regelung: Kann in angemessener Zeit kein Ersatz für das Fahrzeug oder das Personal besorgt werden, kommt für Stornierungskosten bis maximal € 200,00 für bereits gebuchte Flüge auf. Der Kunde muss seine Kosten durch Rechnungen nachweisen. Weitere Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu.

6.2. Während der Reise: kann ohne Einhalten einer Frist den Vertrag aufheben, wenn der Kunde trotz einer Abmahnung den Reiseverlauf nachhaltig stört oder sich so vertragswidrig verhält, das eine Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt , bleibt der Anspruch auf den Reisepreis. muss sich aber den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sich aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen ergeben.

7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt (innere Unruhen, Krieg, Naturkatastrophen u.ä.) können sowohl als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Weitere Mehrkosten fallen dem Reisenden zur Last.

8. Gewährleistung

Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reisende hat den Mangel unverzüglich dem örtlichen Reiseleiter anzuzeigen. kann Abhilfe schaffen, indem sie eine gleichwertige Ersatzleistung bringt. kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Sämtliche in Betracht kommende Ansprüche sind vom Reisenden innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise schriftlich geltend zu machen. Die Verjährungsfrist beträgt sechs Monate, beginnend mit dem vertraglichen Ende der Reise. Eine Abtretung der Gewährleistungspflicht an Dritte oder die gerichtliche Geltendmachung durch Dritte ist ausgeschlossen.

9. Haftungsregelung

Dem Reisenden wird ausdrücklich der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung, einer Unfallversicherung, sowie einer Reise-Rücktrittskostenversicherung empfohlen (z.B. beim ADAC, den Banken).

9.1. haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung und Durchführung der Reise. Die vertragliche Haftung seitens für Schäden die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

9.2.  Es gilt der Gesetzestext §651h/II. BGB. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Vorraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.

9.3.  haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Dabei ist es unerheblich, ob sie in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden oder vor Ort lediglich vermittelt werden.

9.4. haftet nicht für Diebstahl im oder vom Fahrzeug . Dies gilt ausdrücklich auch für im Tresor hinterlegte Wertgegenstände.

10. Einreisevorschriften

Der Kunde ist für die Einhaltung der Einreisevorschriften (Pass-, Visa-, Gesundheitsvorschriften) selbst verantwortlich. Mit der Reisebestätigung erhält der Kunde schriftliche Informationen zu den Einreisevorschriften. Zu Fragen welche die Gesundheit betreffen, geben Ärzte, Gesundheitsämter, Tropenmediziner oder reisemedizinische Informationsdienste Auskunft. Sämtliche Nachteile, die aus der Nichtbeachtung der genannten Vorschriften entstehen, gehen zu Lasten des Reisenden, auch wenn diese Vorschriften nach Anmeldebestätigung geändert werden sollten.

11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

12. Gerichtsstand

Der Reisende kann nur in Buchloe verklagen.

nach oben

Truckreisen Nordafrika, Westafrika, Sahara, Overland Erlebnisreisen Afrika