Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anmeldung und Vertragsabschluß
Mit der schriftlichen Anmeldung bietet der Kunde der Firma brummi-tours den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung zustande. Der Kunde erhält daraufhin eine schriftliche Reisebestätigung.
2. Leistungen
Die von brummi-tours zu erbringenden Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung auf unserer Homepage im Internet. brummi-tours behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluß Änderungen zu erklären.
3. Leistungs- und Preisänderungen
Bedingt durch unsere außergewöhnliche Art der Reisen, behalten wir uns vor, auch nach Vertragsabschluß Änderungen vorzunehmen, die einzelne Reiseleistungen oder den Verlauf der Reise betreffen, soweit sie von brummi-tours nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden.
Entstehen während der Reise teilnehmerbedingt zusätzliche Kosten, die brummi-tours nicht zu verantworten hat, so können diese dem Reisenden in Rechnung gestellt werden.
Dies gilt insbesondere in Fällen höherer Gewalt.
4. Bezahlung
Mit Vertragsabschluß, Übersendung der Reisebestätigung sowie des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von € 200,00 zu leisten.
Bei Reisen, die über € 3.000,00 kosten, werden 10 % Anzahlung verlangt.
Der restliche Reisebetrag ist bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt unaufgefordert zu zahlen. Wird der Reisepreis bis zum vereinbarten Reiseantritt nicht vollständig bezahlt, kann brummi-tours die Reiseleistung verweigern. In diesem Falle gilt die Reise als nicht angetreten und brummi-tours kann vom Kunden eine angemessene Entschädigung verlangen (siehe Ziffer 5).
5. Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei
brummi-tours. Es wird empfohlen, die Rücktritts-erklärung schriftlich, per Einschreiben, zu schicken.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, oder die Reise nicht an, so kann brummi-tours eine angemessene Entschädigung verlangen.
bis 60 Tage vor Reisebeginn: |
€ 20,-- |
bis 30 Tage vor Reisebeginn: |
40% des Reisepreises |
bis 7 Tage vor Reisebeginn: |
70% des Reisepreises |
bis Reisebeginn: |
90 % des Reisepreises |
6. Rücktritt und Kündigung durch brummi-tours
6.1. Vor Reisebeginn: Im Falle eines Totalausfalles des für die Reise vorgesehenen Fahrzeuges oder des die Reise durchführenden Personals gilt folgende Regelung: Kann in angemessener Zeit kein Ersatz für das Fahrzeug oder das Personal besorgt werden, kommt brummi-tours für Stornierungskosten bis maximal € 200,00 für bereits gebuchte Flüge auf. Der Kunde muss seine Kosten durch Rechnungen nachweisen. Weitere Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu.
6.2. Während der Reise: brummi-tours kann ohne Einhalten einer Frist den Vertrag aufheben, wenn der Kunde trotz einer Abmahnung den Reiseverlauf nachhaltig stört oder sich so vertragswidrig verhält, das eine Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt brummi-tours, bleibt der Anspruch auf den Reisepreis. brummi-tours muss sich aber den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sich aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen ergeben.
6.3. Kunden, die mehr als eine Reise oder Kombireisen (mehrere Reisen hintereinander zusammengefasst) gebucht haben:
Ist das Verhältnis zwischen Kunde und der Reiseleitung so gestört, dass ein entspanntes und respektvolles Miteinander
nicht mehr gegeben ist, aber andererseits die Bedingungen für eine Kündigung nach 6.2. nicht vorhanden sind, so kann brummi-tours den Vertrag mit dem Kunden jeweils zum Ende einer Einzelreise
vorzeitig beenden. In diesem Fall erhält der Kunde den anteilig nicht genutzten Reisepreis zurück. Weitere
Ansprüche des Kunden bestehen nicht.
7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt (innere Unruhen, Krieg, Naturkatastrophen u.ä.) können sowohl brummi-tours als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann brummi-tours für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist brummi-tours verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Weitere Mehrkosten fallen dem Reisenden zur Last.
8. Gewährleistung
Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reisende hat den Mangel unverzüglich dem örtlichen Reiseleiter anzuzeigen. brummi-tours kann Abhilfe schaffen, indem sie eine gleichwertige Ersatzleistung bringt. brummi-tours kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Sämtliche in Betracht kommende Ansprüche sind vom Reisenden innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise schriftlich geltend zu machen. Die Verjährungsfrist beträgt sechs Monate, beginnend mit dem vertraglichen Ende der Reise. Eine Abtretung der Gewährleistungspflicht an Dritte oder die gerichtliche Geltendmachung durch Dritte ist ausgeschlossen.
9. Haftungsregelung
Dem Reisenden wird ausdrücklich der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung, einer Unfallversicherung, sowie einer Reise-Rücktrittskostenversicherung (die auch Pandemien abdeckt) empfohlen (z.B. beim ADAC, den Banken).
9.1. brummi-tours haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung und Durchführung der Reise. Die vertragliche Haftung seitens brummi-tours für Schäden die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit brummi-tours für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
9.2. Es gilt der Gesetzestext §651h/II. BGB. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Vorraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.
9.3. brummi-tours haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Dabei ist es unerheblich, ob sie in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden oder vor Ort lediglich vermittelt werden.
9.4. brummi-tours haftet nicht für Diebstahl im oder vom Fahrzeug. Dies gilt ausdrücklich auch für im Tresor hinterlegte Wertgegenstände.
10. Einreisevorschriften
Der Kunde ist für die Einhaltung der Einreisevorschriften (Pass-, Visa-, Gesundheitsvorschriften) selbst verantwortlich. Mit der Reisebestätigung erhält der Kunde schriftliche Informationen zu den Einreisevorschriften. Zu Fragen welche die Gesundheit betreffen, geben Ärzte, Gesundheitsämter, Tropenmediziner oder reisemedizinische Informationsdienste Auskunft. Sämtliche Nachteile, die aus der Nichtbeachtung der genannten Vorschriften entstehen, gehen zu Lasten des Reisenden, auch wenn diese Vorschriften nach Anmeldebestätigung geändert werden sollten.
11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
12. Gerichtsstand
Der Reisende kann brummi-tours nur in Buchloe verklagen.
Stand: Mai 2022